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   BVerwG, 22.07.1963 - VI C 104.61   

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BVerwG, 22.07.1963 - VI C 104.61 (https://dejure.org/1963,201)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1963 - VI C 104.61 (https://dejure.org/1963,201)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1963 - VI C 104.61 (https://dejure.org/1963,201)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 235
  • DVBl 1963, 896
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerwG, 25.06.1964 - II C 52.62

    Rechtsmittel

    (Bestätigung von BVerwGE 16, 235 [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61]).

    Der Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht tritt der Auffassung der Revision mit Rechtsausführungen bei, die sich insbesondere gegen das zu der gleichen Rechtsfrage ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 1963 - BVerwG VI C 104.61 - (BVerwGE 16, 235 [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61]) richten.

    Das hat bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden (BVerwGE 16, 235 [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61]).

    Wie schon der VI. Senat (BVerwGE 16, 235 [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61] [236 f.]) überzeugend dargelegt hat, ist allerdings die Ansicht des Klägers unzutreffend, mit den Worten "neben den Dienstbezügen oder dem Ruhegehalt" habe der Gesetzgeber nicht den durch § 139 BBG begünstigten Personenkreis abgegrenzt, sondern die Anrechnung des Unfallausgleichs auf die Dienstbezüge und das Ruhegehalt ausschließen wollen.

    Zu der Zweckbestimmung des in § 139 BBG geregelten Unfallausgleichs hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 15, 51 [52]; 16, 235 [239]) anhand der Gesetzesmaterialien dargelegt, § 139 BBG sei darauf gerichtet, den Unterschied in der Rechtsstellung der von einem Unfall betroffenen Beamten einerseits und Arbeiter andererseits auszugleichen, und zwar im Hinblick darauf, daß die Arbeiter während einer unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit neben dem Arbeitseinkommen eine Unfallrente aus der Sozialversicherung bezögen, während die Beamten unter gleichen Umständen neben ihren Dienstbezügen bisher keinen solchen zusätzlichen Ausgleich erhalten hätten.

    Das ist zwanglos möglich, wenn man ihn übereinstimmend mit dem VI. Senat (BVerwGE 16, 235 [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61] [238]) im Sinne der oben wiedergegebenen Definition in Nr. 1 der Durchführungsverordnung zu § 38 DBG auslegt, d.h. als die "Geldbezüge, auf deren Gewährung der Beamte einen Rechtsanspruch hat"; denn die Vergütung der Posthalter gehört zu diesen Geldbezügen.

  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 3.75

    Anspruch auf Übergangsgeld eines Postbeamten - Bestimmung des Begriffs "Beamter

    Die Gegenmeinung lasse sich nicht durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 1963 - BVerwG VI C 104.61 - (BVerwGE 16, 235 [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61]) und vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 52.62 - (Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 4) rechtfertigen.

    Der Revision ist zwar darin beizupflichten, daß der Begriff "Dienstbezüge" im Beamtenrecht je nach dem Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils einschlägigen Vorschrift in verschiedener Bedeutung verwendet zu werden pflegt (vgl. BVerwGE 11, 263 [267]; 16, 235 [237] und Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 52.62 - [Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 4]).

    Für die weitere Meinung der Revision, daß der Begriff "Dienstbezüge" in § 154 Abs. 1 BBG weiter gefaßt sei als der Begriff "Dienstbezüge" im Bundesbesoldungsgesetz, beruft die Revision sich vergeblich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 139 BBG (BVerwGE 16, 235 [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61] [238] und Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 52.62 - a.a.O.).

    Dies geschah jedoch mit offensichtlicher Beschränkung auf die Anwendung nur des § 139 BBG - in der Erkenntnis, daß der Begriff "Dienstbezüge" im Beamtenrecht und gerade auch im Bundesbeamtengesetz in verschiedener Bedeutung verwendet wird und deshalb jeweils nach dem Zusammenhang der anzuwendenden Vorschrift, ihrem Sinn und Zweck, erforderlichenfalls unter Rückgriff auf die Entstehungsgeschichte, der Auslegung bedarf (BVerwGE 11, 263 [267]; 16, 235 [237]; Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 52.62 - a.a.O.; BVerwGE 47, 23 [25]).

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 C 2.91

    Erteilung der Lehrbefugnis

    Hierzu hat es auch verschiedene Vorbereitungsdienste gezählt (vgl. BVerwGE 6, 13 (15) [BVerwG 21.11.1957 - II C 45/56]; 16, 241 (243) [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61]; 47, 330 (332) [BVerwG 29.01.1975 - VIII C 52/74]).
  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93

    Soldatenversorgung - Verwendungseinkommen - Kapitalabfindung - Beamtenrecht -

    Der Begriff "Dienstbezüge" wird, worauf das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen hat, innerhalb des öffentlichen Dienstrechts je nach Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils einschlägigen Vorschrift mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet (vgl. etwa Urteile vom 22. Juli 1963 - BVerwG 6 C 104.61 - (BVerwGE 16, 235, 237 = Buchholz 232 § 139 Nr. 2); vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - (BVerwGE 47.23, 25 = Buchholz 237.7 § 86 Nr. 1); vom 24. März 1977 - BVerwG 2 C 3.75 - (Buchholz 232 § 154 Nr. 1) und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 35.89 - (Buchholz 240.1 Nr. 6)).
  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87

    Ausgleich nach § 85 SVG - Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung - Vorausstzung des

    Wenn jener Unfallausgleich aus der Beamtenunfallfürsorge der gesetzlichen Unfallrente der Arbeiter und Angestellten entspricht, die neben dem Entgelt gezahlt wird (BVerwGE 15, 51, 52 f), und deshalb neben den "Dienstbezügen" im weitesten Sinn beansprucht werden kann (BVerwGE 16, 235, 237 ff) und ebenso wie die Beschädigten-Grundrente nach dem BVG (§ 31 Abs. 1 bis 3 BVG) schädigungsbedingte Mehraufwendungen und immaterielle Schäden ausgleichen soll (BVerwGE 15, 51, 52; 16, 235, 236 f, 240), dann gilt dies auch für den soldatenrechtlichen Ausgleich aus § 85 SVG.
  • VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553

    Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen aus Versäumnisurteil

    Denn obwohl der Unfallausgleich der Kompensation echter Mehraufwendungen einschließlich sonstiger immaterieller Einbußen und Unannehmlichkeiten dient (vgl. BVerwG, U.v. 10.10.1962 - VI C 180.60 - BeckRS 1962, 31319225; U.v. 22.7.1963 - VI C 104.61 - BVerwGE 16, 235; BayVGH, B.v. 14.1.2011 - 3 ZB 08.604 - juris Rn. 6; Weinbrenner in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und der Länder, Stand April 2020, § 35 Rn. 3), zielt er (nur) auf den Ersatz solcher Beeinträchtigungen ab, die durch eine wesentliche Minderung der Erwerbsfähigkeit des unfallgeschädigten Beamten eingetreten sind.
  • BVerwG, 14.06.1966 - II C 79.64

    Anrechnung des Unterschiedes zwischen dem Unfallruhegehalt und dem Ruhegehalt

    Daß auch der Unfallausgleich im Sinne des § 139 BBG im wesentlichen ein Teil der Unterhaltsleistung des Dienstherrn an den Beamten ist, hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 16, 235 [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61] [237]).

    Zwischen den beiden in Rede stehenden Teilen der Unterhaltsleistung (Unfallausgleich und Unfallruhegehalt) besteht allerdings ein Unterschied: Der Unfallausgleich stellt einen Ersatz echter Mehraufwendungen einschließlich immaterieller Einbußen und Unannehmlichkeiten dar, die durch eine wesentliche Minderung der Erwerbsfähigkeit des unfallgeschädigten Beamten eingetreten sind (so BVerwGE 15, 51 [53] und 16, 235 [236]), während der Unterschied zwischen dem Unfallruhegehalt und dem Ruhegehalt, das sich nach den allgemeinen Vorschriften ergibt, den Beamten für den als Folge des Dienstunfalls eingetretenen Wegfall seiner Berufsaussichten (Exspektanzen) entschädigen soll.

  • BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67

    Gewährung eines Ortszuschlages im Rahmen der Besoldung eines Beamten - Auslegung

    Sogar in einem und demselben Gesetz kann ein Ausdruck, der in verschiedenen Vorschriften verschiedener Zweckrichtung verwendet wird, unterschiedliche Bedeutung haben (vgl. BVerwGE 11, 263 [267] und 16, 235 [237] zum Begriff "Dienstbezüge"; BVerwGE 22 243 [244] zum Begriff "Versorgungsbezüge").
  • BGH, 23.02.1965 - VI ZR 30/64

    Anpassung der Versorgung wehrdienstgeschädigter Soldaten an die Versorgung

    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, der Unfallausgleich des Beamtenrechts habe - ebenso wie die unmittelbar aufgrund des BVG gezahlte Grundrente (DÖV 1963, 149) - die Zweckbestimmung, einen pauschalierten Ersatz echter Mehraufwendungen einschließlich immaterieller Einbußen und Unannehmlichkeiten zu gewähren, wie sie durch eine wesentliche Minderung der Erwerbsfähigkeit des unfallgeschädigten Beamten erfahrungsgemäß eintreten (BVerwGE 15, 51, 53 [BVerwG 10.10.1962 - VI C 180/60]; 16, 235, 240 [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61]; vgl. auch Lewer in "Der öffentliche Dienst" 1963, 109 und Plog-Wiedow, Komm, zum BBG, Nr. 2 und 15 zu § 139).
  • BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73

    Verordnung über den Mutterschutz der Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung schon wiederholt dargelegt, daß das Wort "Dienstbezüge" im Beamtenrecht mit sehr unterschiedlicher Bedeutung verwendet wird und deshalb der Auslegung fähig und bedürftig ist (vgl. u.a. BVerwGE 11, 263 [267] und 16, 235 [237] mit weiteren Hinweisen); so unterscheidet z.B. das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 17. August 1961 - OVG Bf. II 94/60 - [ZBR 1962, 187]) ebenso wie das Berufungsgericht in den Gründen des angefochtenen Urteils zwischen Dienstbezügen im "engen" Sinne, Dienstbezügen im "weiteren" Sinne und Dienstbezügen im "weitesten" Sinne (vgl. hierzu auch BVerwGE 16, 235 [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61] [237]).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 40/92

    Amtsenthebung eines Anwaltsnotars wegen Herbeiführung seiner Bestellung durch

  • BVerwG, 07.01.1987 - 2 ER 210.86

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 35.89

    Dienstbezüge - Öffentlich-rechtlicher Dienstherr - Öffentlich-rechtliches

  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 22.89

    Dienstbezüge - Öffentlich-rechtlicher Dienstherr - Öffentlich-rechtliches

  • BVerwG, 17.07.1969 - II C 97.67

    Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung bei Beurlaubung vom Beamtendienst -

  • BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77

    Ausbildungsabschnitt zwischen Erster und Zweiter Dienstprüfung für Lehrer als

  • BVerwG, 19.10.1965 - VI C 119.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67

    Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften als "öffentlicher

  • VGH Bayern, 14.01.2011 - 3 ZB 08.604

    Dienstunfall; Erstattung notwendiger Pflegekosten; Verrichtungen des täglichen

  • BVerwG, 09.03.1967 - II C 43.64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf - Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 25.07.1968 - II B 6.67

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erlöschen eins Schuldverrhältnisses

  • BVerwG, 10.03.1977 - 2 C 28.75

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung während einer Wehrübung - Dienstbezüge eines

  • VG Kassel, 01.04.2003 - 7 E 561/99
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